Wettanbieter mit Bitcoin im 2026-Check: Kein deutscher Anbieter nimmt Krypto an

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Wer Bitcoin als Zahlungsmittel für Sportwetten sucht, sucht in Deutschland an der falschen Stelle. Nicht, weil die Technik nicht funktioniert, sondern weil die Aufsicht sie nicht zulässt: Nach § 6b Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags dürfen Einsätze nur von einem Zahlungskonto kommen, das auf den Namen des Spielenden bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut läuft. Anonyme Zahlungsmittel sind damit ausgeschlossen.

Eine einzelne goldfarbene Münze ohne Prägung liegt auf einem dunklen Tisch, daneben ein ausgeschaltetes Smartphone.
Die Blockbelohnung bei Bitcoin halbiert sich alle 210.000 Blöcke, im Mittel entsteht etwa alle 10 Minuten ein neuer Block.

Wer Bitcoin als Zahlungsmittel für Sportwetten sucht, wird bei lizenzierten Anbietern nicht fündig. Die strengen Regeln der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder schließen anonyme Zahlungsmittel aus. Jeder Anbieter, der mit Bitcoin wirbt, besitzt keine deutsche Lizenz. Die Details dazu finden Sie im Folgenden.

Stand: 30. Oktober 2026. Die Erlaubnis- und Whitelist-Angaben wurden gegen die Übersicht der erlaubten Glücksspielanbieter der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder abgeglichen.

Rechtslage in Deutschland: warum Bitcoin im lizenzierten Sportwetten-Markt nicht vorkommt

Die Frage, ob ein Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis Bitcoin akzeptiert, ist keine Frage des Geschmacks und keine des technischen Fortschritts. Sie ist eine Frage der Zulassung, und die Zulassung ist eindeutig.

Ein Vorhängeschloss hängt an einem Holztor, dahinter unscharf ein Garten im Abendlicht.
In Deutschland klärte erst das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin; zuvor bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln.

Die Rechtsgrundlage

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist seit dem 1. Juli 2021 in Kraft. Er regelt in § 9a Abs. 1 Nr. 3, wer eine Erlaubnis zum Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet erhalten kann, und § 27f Abs. 1 wiederholt das für die Vermittlung. Zuständig für die Erteilung, die Aufsicht und die Verfolgung von Verstößen ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale); § 28a gibt ihr ausdrücklich das Recht, Verstöße zu ahnden. Steuerliche Fragen landen dagegen nicht bei ihr, sondern beim Finanzamt.

Diese Rollenverteilung hat eine praktische Konsequenz für jeden Bitcoi-Sucher: Eine Zahlung von Steuern sagt überhaupt nichts über eine Erlaubnis aus. Die Sportwettensteuer trifft den Veranstalter, sie gilt auch für unlizenzierte Angebote, und sie taucht damit auf keinem Weg als Beweisstück für Seriosität auf.

Ein Notizbuch mit handgezeichneten Knoten und Linien liegt neben einem Bleistift auf einem Schreibtisch.
Die Maximalmenge von Bitcoin ist auf 21 Millionen Einheiten beschränkt.

Die Whitelist ist der einzige Test

Wer prüfen will, ob hinter einer Wettseite ein erlaubter Veranstalter steht, hat genau einen belastbaren Anlaufpunkt: die nach § 9 Abs. 8 veröffentlichte Whitelist der Behörde. Die Liste im Stand vom 2. Oktober 2026 umfasst dreißig Einträge. Siebenundzwanzig davon sind Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis, zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten; drei weitere sind reine Pferdewetten-Konzensträger.

Eine .de-Endung beweist nichts. Jedes auf der Liste geführte Angebot nutzt eine .de-Domain, aber daraus, dass eine Adresse auf .de endet, folgt weder eine Erlaubnis noch eine Aufsicht. Das ist die Falle, in die derjenige tappt, der nach „seriösen Anbietern mit Bitcoin“ sucht und eine deutsche Adresse für das entscheidende Merkmal hält. Das entscheidende Merkmal ist der Eintrag in der Liste, und in dieser Liste steht kein Krypto-Zahlungsweg.

Weil die Whitelist nur Erteilungsdaten zeigt und nie ein Enddatum, sollte auch niemand aus dem Fehlen eines Ablaufdatums schließen, eine Erst-Erlaubnis laufe ewig. § 4c Abs. 1 legt fünf Jahre fest. Nach jedem Ablauf entscheidet die Behörde neu, und die Folgeerlaubnis erscheint als eigenes Datum in der Liste.

Nur die Domain, die unter der Sporterlaubnis aufgeführt ist, darf Sportwetten anbieten. Slot-, Poker- oder Casino-Erlaubnisse desselben Halters sind andere Erlaubnisse mit anderen Regeln. Wer prüft, muss auf die Sportzeile schauen und nicht auf den Firmennamen.

Was in einem erlaubten Sportwettprogramm überhaupt möglich ist

Die erlaubten Wettarten stehen in § 21. Absatz 1 nennt Festquotensportwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts daraus sowie auf Vorfälle, als Einzel- oder Kombinationswette. Absatz 5 verweist auf das Sportwettprogramm, also auf die Liste der Wettarten, die die Behörde tatsächlich freigegeben hat: Was dort nicht steht, darf auch nicht angeboten werden.

Live-Wetten schneidet § 21 Abs. 4 eng zu. Während ein Ereignis läuft, sind nur Wetten auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente in Sportarten zulässig, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball gehört dazu, der nächste Satz im Tennis auch. Der nächste Punkt im Tennis und der nächste Korb im Basketball gehören nicht dazu, weil sie zu häufig fallen.

Ausgeschlossen sind nach § 21 Abs. 1a unter anderem Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure beteiligt sind, manipulationsträchtige Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße und deren Sanktionierung. Die Behördenpraxis zählt Fußball unterhalb der 3. Liga zum Amateurbereich. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind ebenfalls nicht zulässig. E-Sport ist nach Auskunft der Behörde nicht möglich, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist. Virtuelle Sportarten lassen sich in dieser Liste überhaupt nicht einordnen.

Zur Auszahlung: Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Und es gibt eine Grenze nach oben, die viele nicht erwarten, weil es keine gibt: Das deutsche Recht kennt für Sportwetten keine gesetzliche Einsatzobergrenze pro Wette. Der eingebaute Bremsklotz sitzt im Konto, nicht im Wettschein.

Der Preis der Verifizierung

Ein Konto pro Anbieter, vollständige Verifizierung nach § 6a. Das ist die Pflicht, die der Bitcoi-Erzählung am direktesten widerspricht. Solange das Konto nicht verifiziert ist, darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang Spiel erlauben, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne jede Auszahlung.

Wer im Ausland an einem Konto ohne Namensabgleich spielt, tauscht diesen Ablauf gegen einen, der gar keine Überprüfung vorsieht. Das ist kein Freiheitsgewinn, sondern ein Gegenhandel: Man gibt die Verifizierung auf und bekommt im Gegenzug keine Stelle mehr, an der sich ein Streit festmachen lässt.

Was Offshore-Angebote in Deutschland sind

Ein Sportwettenangebot gegenüber Personen in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis ist unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1. Die Behörde hat das nicht nur abstrakt festgehalten, sondern nennt in ihrer Arbeit konkrete Fälle: Am 17. September 2026 warnte sie Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten, unter anderem in einem in Milliardenhöhe geführten Verfahren. Eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Erlaubnis entfaltet in Deutschland keine Wirkung.

Auf der Sanktionsseite steht das Strafrecht: Das Veranstalten nach § 284 StGB kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden, das Werben dafür mit bis zu einem Jahr; die Teilnahme nach § 285 StGB reicht bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Eine Verfolgung einzelner Spielerinnen und Spieler lässt sich daraus nicht ableiten — das ist weder eine Erlaubnis noch ein Grund, die Drohkulisse aufzublähen. Wer sich Sorgen macht, fragt einen Rechtsanwalt und nicht ein Forum.

Zur Durchsetzung stehen der Aufsicht nach § 9 Untersagungsverfügungen sowie Zahlungs- und Netzwerksperren zur Verfügung. Und ein Punkt, den manchem überraschend kommt: Deutsche Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter, die über keine deutsche Erlaubnis verfügten, zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt (Az. I ZR 90/23, Vorlage vom 25. Juli 2024); darin fordert ein Kläger von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 hält Generalanwalt Nicholas Emiliou in der Rechtssache C-530/24 eine Rückzahlungspflicht unlizenzierter Sportwettenanbieter grundsätzlich für möglich. Eine Ausnahme nennt er selbst: wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Wer heute auf einem Offshore-Angebot spielt, spielt also nicht auf einem gerichtlich abgesegneten Zustand. Aber niemand hat einen Rückzahlungsanspruch zugesprochen bekommen, und die Seite verspricht auch niemandem einen.

Werbung und Bonus im erlaubten Markt

Werbung dürfen nach § 5 Abs. 7 nur Erlaubnisinhaber betreiben. Das 06:00-21:00-Uhr-Verbot aus § 5 Abs. 3 Satz 1 betrifft Slotspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele — Sportwetten ausdrücklich nicht. Für Sportwetten gelten andere Grenzen: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen, Sportlern oder Funktionären, und keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz.

Der Glücksspielstaatsvertrag setzt für Sportwetten-Boni keine Obergrenze. Beträge, Umsatzbedingungen und Mindestquoten ergeben sich allein aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Ein Anbieter darf also eine großzügige Gratiswette ausschreiben; die Bedingungen dahinter sind der Ort, an dem man nachliest, was sie wert ist.

Der Schutz, der erst auffällt, wenn er fehlt

Die Regeln zum Spielerschutz sind trocken, und genau deshalb rechnet sich die Aufmerksamkeit. Sie sind der Teil des Systems, den ein Konto außerhalb der Aufsicht nicht hat, und sie sind der Grund, warum das Bitcoi-Angebot hier nicht nur ein anderer Zahlungsweg ist, sondern ein anderes Rechtsverhältnis.

OASIS, LUGAS und der Panikbutton

Ein erlaubter deutscher Anbieter ist über OASIS mit dem bundesweiten Sperrsystem verbunden; nach §§ 8, 8a wird der Eintrag bei der Registrierung und bei jedem Login abgeglichen. Wer sich selbst sperrt und dabei einen Zeitraum nennt, ist mindestens drei Monate gesperrt; nennt er keinen, mindestens ein Jahr. Es gibt außerdem den Panikbutton nach § 6i Abs. 3, der eine sofortige 24-Stunden-Blockierung auslöst.

Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 liegt standardmäßig bei 1.000 € je Kalendermonat, und es gilt über alle Anbieter hinweg, weil es über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt wird. Eine Erhöhung ist möglich, aber nicht per Klick. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis das vorsieht, kann für eine einzelne Person ein höheres Limit setzen, bis 10.000 €, und in Ausnahmefällen 10.000 € bis 30.000 € für höchstens ein Prozent seiner aktiven Spielerinnen und Spieler. Das setzt einen nachweisbaren Beleg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit voraus; eine Selbstauskunft genügt nicht. Eine Herabsetzung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen.

Dazu kommt § 6h, der das Parallelspiel verbietet; in der Aktivitätsdatei wird abgeglichen, wenn jemand bei mehreren Anbietern gleichzeitig setzt. Die Summe dieser Instrumente ist der Grund, warum manche Spieler das deutsche System als lästig empfinden. Es ist auch der Grund, warum es funktioniert.

Was ein Bitcoin-Angebot davon nicht hat

Kein Offshore-Anbieter ist an OASIS oder LUGAS angebunden. Das heißt konkret: keine Selbstsperre, die über einen Anbieter hinausreicht, kein Einzahlungslimit, das über alle Angebote summiert, kein Panikbutton, der etwas anderes blockiert als dieses eine Konto. Wer sich dort sperrt, sperrt sich gegen sich selbst, und der Anbieter hat keine Verpflichtung, daran mitzuwirken.

Dazu kommt ein Risiko, das im lizenzierten Markt gar nicht existiert: der Kurs. Ein Einsatz in Bitcoin ist zwei Wetten auf einmal — eine auf das Ereignis und eine auf den Kurs. Fällt die Kryptowährung zwischen Einzahlung und Auszahlung, schrumpft der Gegenwert, ohne dass sich am sportlichen Ausgang etwas geändert hätte. Bei einer Wette in Euro stellt sich die Frage nicht.

Der Verlust ist dabei nicht der einzige Kostenpunkt. Wer Krypto einzahlt und auszahlt, zahlt Netzwerkgebühren, und zwischen Einzahlung und Auszahlung liegt oft der Kursweg, den die Wallet als Spread verrechnet. Das sind keine Peanuts bei kleinen Einsätzen: Bei einem 5-Euro-Bitcoi-Einsatz kann die Summe aus Netzwerkgebühr und Kursweg einen größeren Anteil der Summe ausmachen als die Marge des Buchmachers.

Wo der Rat hängen bleibt

Wer heute ernsthaft erwägt, mit Krypto zu spielen, sollte die Reihenfolge umdrehen und zuerst fragte, welchen Betrag er verlieren kann, ohne dass es weh tut. Die deutsche Aufsicht beantwortet diese Frage mit einem Standardwert von 1.000 € im Monat, und der ist bewusst niedrig gewählt. Ein Anbieter ohne Anbindung an die Limitdatei beantwortet sie überhaupt nicht.

Hilfe gibt es unabhängig vom Anbieter und kostenlos. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung führt unter der Nummer 0800 1 37 27 00 eine telefonische Beratung, die anonym ist. Wer merkt, dass der Einsatz kippt, ruft dort an und nicht die Hotline eines Anbieters an.

Bitcoin als Zahlungsmittel: technische Grundlagen und warum Deutschland sie ignoriert

Ein Thema, das seit Jahren durch jede Diskussion über Wettanbieter geistert, verdient eine nüchterne Bestandsaufnahme. Und die beginnt nicht bei der Frage, wie man anonym einzahlt, sondern bei der Frage, was Bitcoin tatsächlich ist.

Die Herkunft

Das Bitcoin-Netzwerk entstand am 3. Januar 2009 mit der Schöpfung der ersten 50 Bitcoin im Genesisblock. Das Konzept war zuvor unter dem Pseudonym „Satoshi Nakamoto“ veröffentlicht worden; das Whitepaper trägt den Titel „Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System“ und wird auf den 1. Oktober 2008 datiert. Zwischen Papier und erstem Block liegt ein halbes Jahr, in dem niemand etwas damit anfangen konnte.

Wirtschaftlich in Erscheinung trat die Währung erst, als jemand echte Ware dafür hergab: Am 22. Mai 2010 wurden zwei Pizzen gegen 10.000 Bitcoin getauscht. Das ist der erste Warenaustausch in dieser Rechnung. Wer diese Zahl heute liest, sollte sich klarmachen, dass sie keine Anekdote über verpasste Gelegenheiten ist, sondern eine über Preisschwankungen. Genau die sind der Grund, warum ein Wettschein in Krypto etwas anderes ist als einer in Euro.

Wie das Netzwerk funktioniert

Zwei Zahlen erklären das Netzwerk schneller als jede Broschüre. Die Maximalmenge von Bitcoin ist auf 21 Millionen Einheiten begrenzt. Und die Blockbelohnung halbiert sich alle 210.000 Blöcke, wobei im Mittel etwa alle 10 Minuten ein neuer Block entsteht.

Bis November 2012 betrug die Belohnung 50 Bitcoin, danach bis Juli 2016 25, bis Mai 2020 12,5 und bis April 2024 6,25; seitdem werden 3,125 Bitcoin pro neuem Block ausgezahlt. Die Begrenzung ist der Grund, warum Bitcoin überhaupt als Knappheitsgeschichte gehandelt wird, und die Halbierung ist der Grund, warum diese Geschichte in festen Stufen erzählt wird. Für den Wetter ist daran nur eines relevant: Es gibt keine Zentralbank, die einen Kursabsturz auffängt.

Ein Netzwerk ist nicht anonym, es ist pseudonym

Die Blockchain speichert jede Transaktion dauerhaft. Sie speichert keine Namen, aber sie speichert dauerhaft, welche Adresse wann wie viel bewegt hat, und Transaktionen lassen sich bis zu ihrer ersten Quelle zurückverfolgen. Pseudonym heißt nicht anonym.

Das ist der Punkt, an dem die Marketinggeschichten über „anonyme Sportwetten mit Bitcoin“ zusammenbrechen. Wer seine Coins über eine zentralisierte Börse kauft, hat dort ohnehin einen verifizierten Account, und der Kauf ist der Identitätspunkte, an dem die Kette beginnt. Wer sie an einem Automaten kauft, hat den Anfang säuberlich abgetrennt — und bezahlt dafür einen Aufschlag, der in der Praxis jeden Bonus auffrisst.

Der Aufwand, seine Ein- und Auszahlungen tatsächlich zu verschleiern, ist größer als der einer gewöhnlichen Überweisung. Wer das aus Torheit tut, tut sich keinen Gefallen; wer es aus Notwendigkeit tut, macht daraus ein Projekt.

Was der deutsche Fiskus sagt

In Deutschland klärte erst das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin; zuvor bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln. Wer vor diesem Datum gehandelt hat, bewegte sich in einem Rahmen, den der Gesetzgeber erst später beschrieben hat.

Ein zweiter Markstein liegt weiter zurück: Der Europäische Gerichtshof erklärte am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist, dass beim Kauf und Verkauf von Einheiten der virtuellen Währung Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt. Der Umtausch in Euro ist also kein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft, der Gewinn daraus kann trotzdem steuerlich relevant sein.

Wie Gewinne aus Sportwetten bei privaten Spielern behandelt werden, lässt sich an dieser Stelle nicht abschließend sagen. Wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater und nicht die Seite eines Buchmachers.

Unsere Top 10 der Sportwetten-Anbieter im Vergleich

Sechzehn Jahre Bitcoin und ein Markt, der sie nicht annehmen darf: Das ist der Rahmen, in dem die folgende Liste entstanden ist. Sie sortiert nicht nach Krypto-Angebot, sondern nach Erlaubnis, Zahlungswegen, Quoten und Spielerrechten — und sie trennt dabei sauber, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht.

Sechs der zehn Anbieter halten eine Sportwetten-Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und stehen auf der Whitelist im Stand vom 2. Oktober 2026. Vier stehen dort nicht. Zwischen beiden Gruppen liegt keine Geschmacksfrage, sondern die Grenze zwischen erlaubtem und unerlaubtem Glücksspiel, und aus genau diesem Grund steht keine der beiden Gruppen an der Stelle der anderen.

Marke Whitelist-Status der GGL und Erlaubnisinhaber Sporterlaubnis seit
bpremium Aufgeführt — Ladbrokes (Deutschland) Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022
888sport Aufgeführt — 888 Germany Limited 30.06.2021, Folgeerlaubnis 15.12.2022
Winamax Aufgeführt — WINAMAX (Société anonyme) 29.06.2021, Folgeerlaubnis 08.12.2022
Sportingbet Aufgeführt — Sportingbet (Deutschland) Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022
Bet3000 Aufgeführt — I.B.C. Sportsbetting Limited 22.04.2026
Tiptorro Aufgeführt — Torro Tec Limited 30.06.2021, Folgeerlaubnis 27.12.2022
Playzilla Nicht aufgeführt — nach Angaben Dritter Curaçao —
RocketPlay Nicht aufgeführt — nach Angaben Dritter Curaçao —
22Bet Nicht aufgeführt — nach Angaben Dritter Curaçao —
Sportaza Nicht aufgeführt — nach Angaben Dritter Anjouan —

Zwei Dinge fallen an dieser Tabelle auf, und beide sind wichtiger als die konkreten Daten. Erstens: Die vier Erlaubnisse mit einem Erteilungsdatum vor 2023 tragen danach eine Folgeerlaubnis, was dem Fünfjahreszyklus des § 4c Abs. 1 entspricht — der Ablauf ist also kein Formfehler, sondern eingeplant. Zweitens: Die untere Hälfte der Liste ist in der dritten Spalte leer, und das ist kein Datenloch. Es gibt dort schlicht nichts einzutragen, weil keine Erlaubnis existiert, die man eintragen könnte.

Zu den Quoten lässt sich an dieser Stelle kein Vergleich anbieten. Ein Quotenvergleich braucht konkrete Preise zu einem konkreten Ereignis in einem konkreten Markt, und ohne einen solchen Auszug aus einer Wettschein-Situation wäre jede Zahlenreihe erfunden. Wer Quoten vergleichen will, öffnet zwei Wettprogramme nebeneinander und liest dieselbe Partie in derselben Wettart. Der Vergleichsmaßstab ist der Quotenschlüssel — der Anteil aller Einsätze eines Marktes, den der Anbieter über die Quoten zurückgibt. Er lässt sich aus den Quoten aller Ausgänge eines Marktes berechnen; die Marge ist der Rest bis 100 %.

Die geprüften Anbieter im Einzelnen

Die folgenden zehn Kurzporträts nehmen in derselben Reihenfolge auf, in der die Tabelle sie führt. Jedes schließt mit einer Einschätzung, die aus dem hervorgeht, was der jeweilige Eintrag hergibt. Die sechs lizenzierten Anbieter stehen zuerst, die vier ohne deutsche Erlaubnis danach — nicht, weil sie weniger bekannt wären, sondern weil ein Leser wissen muss, woran er bei ihnen ist.

bpremium: elf Monate Vorsprung am Limit-Schalter

bpremium wird auf der Whitelist der Behörde geführt, und der Sportwetten-Veranstalter hinter der Seite ist die Ladbrokes (Deutschland) Limited. Die Erlaubnis läuft dort seit dem 9. Oktober 2020, mit Folgeerlaubnis vom 21. Dezember 2022. Dieselbe Gesellschaft hält neben Bpremium auch eine Erlaubnis für Partypoker, für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele, jeweils erstmals erteilt am 10. November 2022.

Dieser Firmenblick lohnt sich mehr, als er zunächst verspricht. Wer im Kopf die Marke vom Erlaubnisinhaber trennt, versteht, warum die Sportzeile der Whitelist die einzige ist, die zählt. Das Poker- und Slotgeschäft derselben Firma hat eigene Erlaubnisse und eigene Regeln; wer prüfen will, ob auf der Wettseite Sportwetten stattfinden dürfen, schaut auf die Sporterlaubnis.

Bitcoin taucht hier nicht auf, und das ist kein Versäumnis der Seite. Ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen ist Pflicht, und Krypto erfüllt sie nicht.

Wer ohnehin in Euro einzahlt und ein Konto bei einem Haus mit langer Erlaubnishistorie will, findet hier eine der ältesten Sportwetten-Erlaubnisse auf der ganzen Liste. Wer einen schnellen Krypto-Weg sucht, findet ihn hier nicht, und sucht ihn besser nicht weiter.

888sport: der Konzern im Hintergrund

888sport steht auf der Whitelist, Erlaubnisinhaber ist die 888 Germany Limited, Ersterteilung am 30. Juni 2021, Folgeerlaubnis vom 15. Dezember 2022. Dahinter steht die 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar, die Holdinggesellschaft der 888-Gruppe, zu der 888sport gehört. Die Aktie ist seit September 2005 an der London Stock Exchange notiert.

Eine börsennotierte Muttergesellschaft ist kein Spielerschutzmerkmal, auch wenn sie gern so verkauft wird. Sie ändert nichts daran, dass die Erlaubnis für das deutsche Angebot von der deutschen Aufsicht kommt, und nichts daran, dass OASIS, LUGAS und das Einzahlungslimit hier in vollem Umfang gelten. Wer eine Konzernbilanz als Sicherheit liest, liest an der Stelle das falsche Dokument.

Was der Konzernhintergrund tatsächlich bringt, liegt woanders: eine gewisse Stabilität im Betrieb und eine Adresse, die sich nicht über Nacht auflöst. Ein Garantieschein ist das nicht, aber es unterscheidet sich von einem Anbieter, dessen Impressum nur eine Briefkastengesellschaft nennt.

Bitcoin ist hier kein Thema, und nach § 6b Abs. 4 darf es keines sein. Für den Spieler mit deutschem Wohnsitz und einem gewöhnlichen Bankkonto ist das Merkmal die Erlaubnis, die seit 2021 läuft — ein Name, der eine Weile im Markt bleiben will, und das ist mehr, als die Diskussion über Krypto-Anbieter je liefert.

Winamax: vom Regierungspräsidium verlängert

Die Erlaubnis für Winamax kommt in zwei Schritten: Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte der WINAMAX SA am 29. Juni 2021 eine Erlaubnis für Online-Sportwetten; mit Bescheid vom 8. Dezember 2022 wurde sie verlängert. Beaufsichtigt wird das Unternehmen von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.

Die Angabe der alten Erteilungsbehörde ist ein Stück Verwaltungsgeschichte, und sie ist relevant, wenn man versteht, was sich 2021 geändert hat: Die Aufsicht ist seither zentralisiert. Für den Spieler ändert das nichts an der Wirkung — OASIS, LUGAS und die Limitdatei gelten überall im erlaubten Markt gleich.

France-Connection und Krypto-Zahlungen: Beides ließe sich zusammendenken und beides tut es nicht. Ein Anbieter mit deutscher Erlaubnis kann seinen Spielern keinen Bitcoi-Weg anbieten, und Winamax tut es nicht.

Wem der Weg vom Darmstädter Regierungspräsidium zur Bundesbehörde zu sperrig klingt: Das ist er auch, und es ist trotzdem der richtige Weg. Erbacher Erlaubnisse mit zwei Daten schlagen jedes ausländische Zertifikat, weil an ihnen ein deutsches Gericht hängt, wenn es darauf ankommt.

Sportingbet: der zweite Erlaubnisweg aus dem Jahr 2022

Sportingbet (Deutschland) Ltd nennt im Impressum die behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten, datiert auf den 21. Dezember 2022, und die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15. November 2022. Aufsichtsbehörde ist auch hier die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Die beiden Daten liegen fünf Wochen auseinander, und sie gehören zu zwei verschiedenen Geschäftsfeldern. Wer sie als Beleg dafür liest, dass ein Anbieter „alles darf“, verwechselt zwei Erlaubnisse mit einer. Was für den Sportwettenleser gilt, ist das Sportdatum; die Casino-Erlaubnis berührt den Wettschein nicht.

Ein zweiter Punkt: Das Erlaubnisdatum 21. Dezember 2022 ist deutlich jünger als das der ersten Gruppe. Wer annehmen möchte, dass jüngere Erlaubnisse strenger geprüft werden, mag das tun — es bleibt eine Annahme, und die Whitelist trägt sie nicht mit. Was die Whitelist trägt, ist das Datum und der Name des Inhabers.

Wer ein bekanntes Wettportal mit deutscher Aufsicht sucht, ohne dass der Name des Betreibers derselbe ist wie in der Werbung, findet hier eine der wenigen Adressen, an denen beide Angaben sauber auseinandergehalten sind. Ein Bitcoi-Weg schließt sich damit aus, ein Zahlungsweg im eigenen Namen nicht.

Bet3000: die neuere Erlaubnis, die man leicht überliest

Für bet3000 ist als Veranstalter der Sportwetten die I.B.C. Sportsbetting Limited geführt, mit Sitz in Sliema auf Malta. Die Erlaubnis für Bet3000 ist auf der Liste mit dem Erstdatum 22. April 2026 verzeichnet.

Das ist die jüngste Sportwetten-Erlaubnis im Feld, sechs Monate alt im Stand der Liste. Wer gewohnt ist, Neuer auf der Whitelist als Verdachtsfall zu behandeln, sollte den Reflex prüfen: Ein neues Erteilungsdatum heißt, dass der Anbieter den GlüStV-2021-Rahmen von Beginn an einhalten musste, nicht dass er ihn umgeht.

Der Unterschied zu den Erstauths mit Folgeerlaubnis liegt in einem Zyklus. Fünf Jahre laufen die ersten vier Erlaubnisse der Liste; bei Bet3000 beginnt der Zyklus gerade erst. Wer in fünf Jahren nachsieht, wird dort ein zweites Datum erwarten — und aus dessen Fehlen erst ließe sich etwas schließen.

Bitcoin ist auch hier kein Thema, und die Zulassungshürde ist für einen Neuling bei der Behörde eher schwerer als leichter zu nehmen. Wer den Anbieter wegen des frischen Erlaubnisdatums nicht gleich aussortiert, hat den Mechanismus dahinter richtig verstanden.

Tiptorro: der Anbieter, der fast nur über die App stattfindet

Tiptorro wird im App Store von der Torro Tec Limited mit Sitz auf Malta vertreten; das Unternehmen bezeichnet sich selbst als behördlich zugelassenen Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Die Whitelist führt die Marke, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 30. Juni 2021 und einer Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022.

Ein Anbieter, der zuerst über den App Store gefunden wird, bringt eine Eigenschaft mit, die man in keiner Whitelist findet: Der Weg aufs Konto ist kurz. Wer ohnehin mobil wettet und die Anmeldung ohnehin auf dem Telefon hat, merkt den Unterschied nicht bei der Kontoeinrichtung, sondern beim Zugriff.

Der Preis dafür ist derselbe wie bei jedem lizenzierten Anbieter: Vollverifizierung, ein Konto, OASIS-Abgleich beim Login, Einzahlungslimit über die Limitdatei. Wer sich eine App wünscht, die „schnell mitmacht“, wird hier nicht fündig. Wer eine App wünscht, die weiß, wer sie benutzt, schon.

Bitcoin ist nicht im Zahlungsweg enthalten. Wer zwei Wege kombinieren will — Krypto für die Einzahlung, eine App für den Wettschein — wählt damit einen Anbieter jenseits der Whitelist und gibt den gesamten Schutzapparat auf, der hier beginnt.

Playzilla: Sportsbook mit Live-Bereich, keine deutsche Erlaubnis

Playzilla steht nicht auf der Whitelist der Behörde, verfügt über keine deutsche Sporterlaubnis und ist weder an OASIS noch an LUGAS angebunden. Die Seite bewirbt einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten. Als Lizenz nennen Quellen von Dritter Seite Curaçao; für Deutschland hat das keine Bedeutung. Das Angebot ist damit ein illegales Glücksspielangebot für Spielerinnen und Spieler in Deutschland.

Die Selbstbeschreibung des Anbieters liest sich reichhaltig — Live-Wetten, virtuelle Sportarten, ein Sportsbookbereich. Wer dort einzahlt, tut das ohne einen einzigen der Mechanismen, die auf den vorherigen Seiten dieses Textes beschrieben wurden: keine OASIS-Sperre, kein Limit über alle Anbieter, kein Panikbutton, kein insolvenzgeschütztes Treuhandkonto im deutschen Sinne, keine Aufsicht mit Untersagungs- und Sperrbefugnis.

Wer die Verifizierungspflicht umgehen will, wird hier fündig. Er bezahlt sie mit einem Konto, dessen Einzahlungslimit allein der Anbieter festlegt, und mit einem Zahlungsweg, dessen Gegenwert schwankt, während die Wette läuft. Der schlechtere Teil des Handels taucht nie in der Werbung auf.

RocketPlay: Curaçao-Gesellschaft, deutsche Regeln nicht anwendbar

RocketPlay wird nach eigenen Angaben von Scores55 Tech B.V. betrieben, einer Gesellschaft mit Sitz in Curaçao und der Registrierungsnummer 162990. Die Marke fehlt auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, es gibt keine deutsche Sporterlaubnis und keine Verbindung zu OASIS oder LUGAS. Curaçao als Lizenzsitz hat für Deutschland keine Wirkung. Das Angebot ist unerlaubtes Glücksspiel für Spieler in Deutschland.

Die Gesellschaftsangabe in Curaçao ist vollständiger als bei manchen Mitbewerbern, und Vollständigkeit ist hier trotzdem kein Qualitätsmerkmal. Eine Registrierungsnummer in einem anderen Rechtskreis sagt, wer im Streitfall haftet — und sie sagt, dass dieser Streitfall in Curaçao verhandelt würde, nicht in Halle oder Karlsruhe.

Wer Pech hat, verliert bei einem solchen Anbieter nicht durch die Wette, sondern durch die Infrastruktur. Zahlungsdienstleister verschwinden, Domains wechseln, und ein Anspruch, der über ein ausländisches Gericht durchgesetzt werden müsste, ist für kleine Beträge praktisch keiner. Das ist die eigentliche Kostenposition, und sie steht auf keiner Bonusseite.

22Bet: breites Wettprogramm, keine Whitelist-Zeile

22Bet führt auf der eigenen Seite einen Sportwettenbereich mit Wettmöglichkeiten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Der Anbieter steht nicht auf der Whitelist, verfügt über keine deutsche Sporterlaubnis und ist weder mit OASIS noch mit LUGAS verbunden. Als Lizenz nennen Quellen von Dritter Seite Curaçao; in Deutschland ist das ohne Belang. Damit ist das Angebot für Spieler in Deutschland unerlaubt.

Die Sportliste zeigt, woran sich solche Anbieter messen lassen: Breite. Biathlon, Baseball und Boxen sind Märkte, die ein lizenzierter deutscher Anbieter überhaupt nicht in seinem Sportwettprogramm hat, weil § 21 Abs. 5 nur die freigegebenen Wettarten zulässt. Wer nach Vielfalt sucht, findet sie außerhalb der Whitelist eher — und verliert dafür genau die Mechanismen, die das zugelassene Angebot eng machen.

Der Vergleich, den man daraus ziehen kann, ist ehrlich der falsche herum. Nicht der erlaubte Markt ist zu schmal, sondern der unlizenzierte Markt hat keine Aufsicht, die ihn zuschneidet. Wer die Breite als Argument liest, sollte die Enge des deutschen Angebots genauso lesen: als Ergebnis einer Entscheidung, nicht als Versäumnis.

Sportaza: Anjouan-Lizenz ohne deutsche Relevanz

Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan in der Union der Komoren lizenziert und reguliert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Die Marke steht nicht auf der Whitelist der Behörde, hat keine deutsche Sporterlaubnis und ist nicht an OASIS oder LUGAS angebunden. Eine Anjouan-Lizenz ist in Deutschland ohne Bedeutung. Das Angebot ist unerlaubtes Glücksspiel für Spieler in Deutschland.

Eine Lizenz mit einer Nummer und einer Behörde sieht amtlich aus, und man muss schon zweimal lesen, um zu merken, wovon sie handelt. Eine Regierungsstelle einer Inselgruppe im Indischen Ozean ist keine Aufsicht, die gegenüber einem deutschen Anbieter eine Untersuchung führen könnte, und keine Stelle, bei der ein deutscher Spieler eine Beschwerde einlegen kann, die etwas auslöst.

Wer hier spielt, sollte den Satz ernst nehmen, mit dem dieses Angebot endet: Es gibt keine deutsche Aufsicht über dieses Konto. Wer wissen will, wie sich echter Schutz anfühlt, braucht dafür nicht die Theorie. Ein Einzahlungslimit über alle Anbieter und eine Selbstsperre, die auch beim nächsten Anbieter greift — das ist die konkrete Form, die dieser Text oben beschrieben hat.

Was von einem Wettanbieter mit Bitcoin übrig bleibt

Wer nach mehreren Stunden Recherche zu diesem Thema nichts gefunden hat, hat nicht schlecht gesucht. Er hat die richtige Antwort gefunden und sie nur für ein Ergebnis des eigenen Fehlers gehalten.

Der Befund ist vollständig: Ein Zahlungsmittel, das nicht auf den Namen des Spielenden läuft, lässt sich bei einem erlaubten deutschen Anbieter nicht verwenden. Eine Whitelist mit dreißig Einträgen, in der kein Krypto-Angebot steht, ist keine Lücke. Sie ist das Ergebnis der Regeln, die auf diesem Markt gelten.

Damit fällt die Entscheidung auf zwei Wege zusammen, die sich nicht mischen lassen. Ein Konto bei einem lizenzierten Anbieter bringt Erlaubnis, Verifizierung, ein monatliches Einzahlungslimit über alle Anbieter hinweg, eine Selbstsperre, die überall greift, einen Panikbutton und ein insolvenzgeschütztes Treuhandkonto, auf das im Streitfall deutsches Recht anzuwenden ist. Ein Konto bei einem Anbieter ohne Erlaubnis bringt einen Krypto-Zahlungsweg, keine Namensprüfung, kein OASIS, kein LUGAS und keinen Anlaufpunkt, der mit den Mitteln einer deutschen Behörde hinter einem Anspruch stehen könnte.

Wer den zweiten Weg wählt, wählt ihn mit offenen Augen oder gar nicht. Wer den ersten wählt, sollte sich nicht wundern, dass die 25 000-Euro-Bitcoi-Auszahlung dort nie erscheint.

Noch zwei Dinge, die die Entscheidung betreffen und in keiner Wettgutschrift stehen. Erstens: Die Sportwettensteuer von 5,3 % wird auf die „Einsatzleistung abzüglich der Steuer selbst“ nach §§ 17, 18 RennwLottG erhoben, was rund 5,03 % dessen entspricht, was tatsächlich eingezahlt wird. Die Steuer schuldet nach § 19 der Veranstalter, nicht der Wetter. Ob und wie sie an die Spieler weitergegeben wird, ist Entscheidung des jeweiligen Anbieters und lässt sich nur dessen eigenen Bedingungen entnehmen. Der übliche Fehler in Diskussionen — „5,3 % des Einsatzes“ — macht aus einer Aussage über die Steuerbemessungsgrundlage eine falsche Aussage über den Wettschein.

Zweitens: Der Quotenschlüssel ist der Vergleichsmaßstab, den kein Bonus ersetzt. Er gibt an, welchen Anteil aller Einsätze eines Marktes die Quoten zurückgeben, und die Marge des Anbieters ist der Rest bis 100 %. Ein Markt mit einem Quotenschlüssel von 95 % behält 5 % der Einsätze, ein Markt mit 92 % acht. Wer über ein ganzes Wettjahr wettet, arbeitet gegen diesen Prozentsatz, und kein Willkommensbonus holt ihn zurück.

Was am Ende bleibt, ist eine einfache Rechnung: Deutschland hat sich entschieden, den Sportwettmarkt eng zu führen. Wer in diesem Markt spielen will, zahlt die Enge als Preis für den Schutz. Wer sie umgeht, zahlt den Schutz als Preis für die Enge — mit einer Währung, deren Kurs sich zwischen Einzahlung und Auszahlung bewegen darf, ohne dass jemand dafür geradesteht.

Häufige Fragen zu Wettanbietern mit Bitcoin

Akzeptiert ein Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis Bitcoin, und woran lässt sich das prüfen?

Nein. Nach § 6b Abs. 4 müssen Einsätze von einem Zahlungskonto im eigenen Namen kommen, anonyme Zahlungsmittel sind unzulässig. Belastbar prüfen lässt sich der Status über die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder: Dort muss die Sportdomain des Veranstalters geführt sein, eine .de-Endung allein beweist nichts.

Warum sind anonyme Zahlungsmittel bei Sportwetten nicht erlaubt, und was verlangt die Zahlung vom eigenen Konto?

Die Vorschrift soll ausschließen, dass Einzahlungen über Kanäle laufen, die sich keinem Kontoinhaber zuordnen lassen. Gefordert ist ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Spielenden lautet und bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut geführt wird. Bitcoin erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Was fehlt Anbietern ohne deutsche Erlaubnis, etwa OASIS, LUGAS und Aufsicht?

Außerhalb der Whitelist entfallen die Anbindung an das bundesweite Sperrsystem OASIS, die Einzahlungslimitdatei LUGAS mit ihrem Standardwert von 1.000 € im Monat über alle Anbieter, der Panikbutton und die Aufsicht. Wer sich dort sperren will, sperrt nur dieses eine Konto. Auch das insolvenzgeschützte Treuhandkonto im deutschen Sinne fehlt.

Was besagen die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts vom 19. März 2026 zur Rückzahlung von Einsätzen?

Generalanwalt Nicholas Emiliou hält in der Rechtssache C-530/24 eine Rückzahlungspflicht unlizenzierter Sportwettenanbieter grundsätzlich für möglich, mit einer Ausnahme: wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das ist eine Schlussantragsposition, kein Urteil, und sie verspricht keinem Spieler einen Rückzahlungsanspruch.

Wie wirkt sich die Sportwettensteuer von 5,3 % auf Quote und Auszahlung aus?

Die Steuer nach §§ 16 bis 25 RennwLottG bemisst sich an der Einsatzleistung abzüglich der Steuer selbst, was rund 5,03 % des eingezahlten Betrags entspricht. Schuldner ist der Veranstalter. Ob und wie er sie in die Quote einkalkuliert, entscheidet er selbst; ein Satz von 5,3 % des Einsatzes ist es jedenfalls nicht.

Was bedeuten „ohne OASIS“ und „ohne LUGAS“ bei Bitcoin-Angeboten im Vergleich zum Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat?

Ohne OASIS fehlt die Selbstsperre, die bei jedem erlaubten Anbieter greift, und ohne LUGAS fehlt die Summierung der Einzahlungen über alle Anbieter. Das Einzahlungslimit von 1.000 € je Kalendermonat nach § 6c Abs. 1 ist ein Standardwert, der nur im erlaubten Markt durchgesetzt wird. Offshore-Angebote kennen ihn nicht.

Inhalt erstellt vom Team «Sportwetten in Deutschland»