Wer die Wettsteuer trägt – und was der Steuerverzicht am Ende kostet
Stand: 30. Oktober 2026 – geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder im Abgleich mit den Wettregeln und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Anbieter.

„Ohne Steuer“ ist der beste Werbesatz, den die deutsche Sportwettenbranche je gefunden hat. Er klingt wie ein Geschenk und ist eine Rechnung, die jemand anderes bezahlt – in den meisten Fällen der Wettende, nur an einer Stelle, die er beim Blick auf den Wettschein nicht sieht. Die Steuer verschwindet nicht, wenn ein Anbieter sie nicht ausweist. Sie verschwindet aus der Anzeige.
Wer in Deutschland eine Sportwette abschließt, zahlt auf den Einsatz einen Betrag, den das Rennwett- und Lotteriegesetz als Sportwettensteuer bezeichnet und den die meisten Anbieter ihren Kundinnen und Kunden nicht in Rechnung stellen. Schuldner dieser Steuer ist nach § 19 RennwLottG der Veranstalter der Wette, nicht der Wettende. Das ist die zentrale Tatsache, an der sich alles Weitere entscheidet: Ob der Betrieb die Steuer aus seinen Margen bezahlt oder sie über den Einsatz, die Quote oder die Auszahlung an die Kundschaft weitergibt, ist allein seine unternehmerische Wahl. Es gibt dazu keine behördliche Vorgabe. Es gibt dazu nur Werbesätze.
Genau dort setzt diese Auswertung an. Zehn Sportwettenanbieter, die auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit einer Erlaubnis für Sportwetten stehen, sind hier versammelt – nicht, weil sie besonders günstig wären, sondern weil man bei ihnen überhaupt nachrechnen kann, was eine Wette unter dem Strich zurückbringt. Ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis darf die Steuer ebenfalls nicht erfinden, aber er unterliegt ihr auch nicht in der Form, in der sie hier erhoben wird. Ob er günstiger ist, entscheidet nicht der Zusatz „steuerfrei“, sondern der Quotenschlüssel, den er über alle Ausgänge eines Marktes stehen lässt.
Was vier Stunden Aufsicht über Spielerschutz mit dem Steuerthema zu tun haben
Nichts. Und deshalb steht es hier trotzdem zuerst.

Jede Werbung mit „0 % Wettsteuer“ verkauft eine Aussage über die steuerliche Behandlung eines Einsatzes. Sie sagt kein Wort über das Risiko dieses Einsatzes, über die Höhe des Verlusts, über die Zahl der Wetten, die ein Konto an einem Abend verträgt. Die Steuer ist ein Kostenposten von wenigen Prozent. Das Spiel selbst ist der Posten, der über Gewinn und Verlust entscheidet. Wer sich von einem Nullprozentsatz zu größeren Einsätzen verleiten lässt, hat auf ein Argument gehört, das für seine Frage nicht zuständig ist.
Deutschland hat den Spielerschutz in der Erlaubnis selbst verankert, und kein Steuerargument setzt einen dieser Punkte außer Kraft. Die Teilnahme ist ab 18 Jahren gestattet. Ein Konto pro Anbieter ist die Regel. Vor der abgeschlossenen Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang Spiel ermöglichen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Diese Reihenfolge ist ungewöhnlich streng und in der Praxis der Moment, in dem viele Neukunden den ersten Kontakt mit einem Buchmacher abbrechen.
Das Einzahlungslimit ist der Punkt, an dem die meisten Konten zuerst anstoßen
Das GlüStV 2021 setzt ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 € je Kalendermonat als Standard, gerechnet über alle Anbieter, nicht je Anbieter. Durchgesetzt wird das über die LUGAS Limitdatei, in die sich die Systeme der Veranstalter eintragen. Wer 800 € bei einem Buchmacher eingezahlt hat, kann im selben Monat bei einem zweiten nur noch 200 € einzahlen, ohne dass ihn irgendjemand darauf hinweist. Der Wettschein bleibt einfach leer.

Ein Anbieter mit einer entsprechenden Erlaubnis darf für eine einzelne Person einen höheren Rahmen setzen, bis 10.000 €, und für höchstens 1 % seiner aktiven Spielerinnen und Spieler bis 30.000 €. Das ist kein Wohlwollen gegenüber Vielspielern, sondern eine Nachweispflicht: Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss belegt werden, eine Selbstauskunft reicht ausdrücklich nicht. Ein Herabsetzen wirkt sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen. Wer sein Limit also an einem Freitagabend senken will, ist damit durch. Wer es erhöhen will, ist es nicht.
Was das mit dem Steuerthema verbindet, ist die Zahl, um die es hier eigentlich geht. Ein Limit von 1.000 € im Monat und eine Steuer von 5,3 % auf den Einsatz sind Größen in völlig verschiedenen Dimensionen – die eine begrenzt, wie viel Geld überhaupt ins Spiel kommt, die andere beschreibt einen Bruchteil davon. In der Werbung stehen sie trotzdem nebeneinander, weil die zweite Zahl kleiner aussieht.
OASIS, LUGAS und der Panikbutton: was im Hintergrund jeder Wette läuft
OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem nach §§ 8, 8a GlüStV, das bei der Registrierung und bei jedem Login abgefragt wird. Wer sich dort mit einer Frist sperrt, ist mindestens drei Monate gesperrt; wer keine Frist nennt, mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 GlüStV löst sofort eine 24-stündige Sperre aus – die einzige Maßnahme auf dieser Liste, die nichts erklärt, nichts begründet und nichts prüft.
Dazu kommt das Verbot der Parallelspielteilnahme nach § 6h GlüStV, das über die Aktivitätsdatei kontrolliert wird. Zwei Konten bei zwei Anbietern, auf denen gleichzeitig gespielt wird, sind damit keine Grauzone, sondern ein Verstoß, den die Systeme selbst bemerken. Und Zahlungen sind nach § 6b Abs. 4 GlüStV nur von einem Zahlungskonto im eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut möglich; anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Das ist der Mechanismus, der Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem erlaubten deutschen Sportwettenmarkt heraushält – nicht eine Hausregel einzelner Anbieter, sondern eine Erlaubnisbedingung.
Offshore-Angebote hängen an keinem dieser Systeme. Sie fragen OASIS nicht ab, sie kennen LUGAS nicht, sie können ein Einzahlungslimit nicht melden, weil sie in der Limitdatei nicht stehen. Die Freiheit, die ein solches Konto bietet, ist genau die Freiheit, die der deutsche Markt nicht will. Wer offshore spielt, verzichtet auf den Schutz und behält das Risiko.
Wo eine Steuerfrage aufhört und das Verlustrisiko anfängt
Werbung mit Nullsteuer ändert kein Auszahlungsverhalten, keine Sperre, kein Limit. Sie ändert einen Satz auf einer Bildschirmseite. Der eigentliche Kostenblock einer Wette liegt woanders: im Quotenschlüssel des jeweiligen Marktes. Ein Buchmacher, der auf einen Markt 92 Cent pro eingezahltem Euro zurückgibt, verlangt für seine Dienstleistung ein Vielfaches dessen, was die Steuer ausmacht. Und dieses Vielfache steht in keiner Werbung, weil es sich nicht als Befreiung verkaufen lässt, sondern als Preis.
Der ehrlichste Vergleich ist deshalb auch der unbequemste: nicht welcher Anbieter „ohne Steuer“ wirbt, sondern welcher bei vergleichbaren Märkten mehr zurückgibt. Der Rest ist Kopfarbeit.
Wie die Steuer auf Quote, Einsatz und Gewinn verteilt wird
Die Mechanik ist nachrechenbar, und deshalb beginnt sie mit einer Zahl und nicht mit einem Slogan.
Die Sportwettensteuer wird seit dem 1. Juli 2012 in Deutschland erhoben. Bemessungsgrundlage ist nach §§ 17, 18 RennwLottG der Einsatz des Wettenden abzüglich der Steuer selbst. Diese Formulierung ist der Grund, warum auf deutschen Wettseiten zwei Prozentangaben nebeneinander zirkulieren, die beide richtig sind und nicht dasselbe meinen. Die Steuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage. Wer eine Wette mit 100 € bezahlt, gibt davon rund 95,05 € als Einsatz im Sinne des Gesetzes und 4,95 € als Steuer weiter. Umgerechnet auf den Betrag, den der Wettende tatsächlich auf den Tisch legt, sind das etwa 4,7 %. Rechnet man die Steuer dagegen aus dem Einsatz heraus, der bei gewonnenen Wetten als Bezugsgröße verwendet wird, landet man bei 5,35 %. Die Zahl 5,3 % haftet dazwischen und ist keine von beiden.
Deshalb steht in diesem Abschnitt keine Zahl, die eine Wette pauschal „5,3 % teurer“ macht. Der Satz ist ein Satz auf die Bemessungsgrundlage, nicht auf den Einsatz, und die Buchhaltung des Finanzamts ist nicht die Rechnung des Wettscheins.
Wie hoch die Belastung im Einzelfall ausfällt, wird im Abschnitt Was der Steuerabschlag auf eine einzelne Wette macht an einem Beispiel durchgerechnet – einmal bei einem Anbieter, der die Steuer aus dem Gewinn nimmt, einmal bei einem, der sie im Einsatz ausweist, und einmal bei dem Slogan, der beides offenlässt.
Vier Arten, dieselbe Steuer zu übernehmen
Ein Veranstalter kann die Steuer übernehmen. Er kann sie weitergeben. Und er kann zwischen diesen Polen fast beliebig viel gestalten, ohne dagegen zu verstoßen – die einzige harte Grenze ist, dass er sie schuldet.
Der Quotenabschlag senkt den Preis, bevor die Wette gewertet wird. Interwetten schreibt in Abschnitt G.8 seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sportwetten, dass die Sportwettensteuer von Interwetten getragen wird, und nimmt als Ausgleich einen Abschlag in Höhe von 5,3 % auf die Quote vor. Bei einer Quote von 2,10 wird daraus 1,9887, und eine Gewinnwette zahlt statt des vollen Preises nur diesen Betrag mal Einsatz aus. Die Wette selbst bleibt dieselbe – es ändert sich der Preis, zu dem sie gewertet wird.
Der Gewinnabzug greift erst, wenn die Wette gewonnen ist. Bei Sportingbet nennt die Wettregel eine Steuer von 5 % des Wetteinsatzes nach § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes und behält bei gewonnenen Wetten 5 % des Bruttogewinns ein. Der Bruttogewinn ist der Einsatz multipliziert mit der Quote. Bei 100 € Einsatz und Quote 2,00 werden also 200 € Bruttogewinn gerechnet und davon 10 € einbehalten – das sind 5 % des Bruttogewinns und zugleich 10 % des Nettoertrags von 100 €. Ein Abzug, der in der Beschreibung nach fünf Prozent klingt, halbiert auf der Habenseite eben nicht die Hälfte, sondern ein Fünftel.
Der Ausweis im Wettschein ist die ehrlichste Form und die unbeliebteste, weil sie die Steuer sichtbar macht. Bei Wettarena fallen laut den spielrelevanten Informationen außer dem Wetteinsatz und der gesondert ausgewiesenen Steuer von 5,3 % des Spieleinsatzes inklusive Steuer keine weiteren Kosten für die Teilnahme an einer Sportwette an. Betway führt die Wettsteuer im abschließenden Prüfschritt des Wettscheins als eigenen Posten neben den ausgewählten Spielen und dem jeweiligen Wettsystem. Keine dieser beiden Lösungen ist günstiger als eine stille Steuer. Sie sind nur die einzigen, bei denen man sieht, wer zahlt.
Die Übernahme ohne sichtbaren Posten findet man dort, wo es keine Steuerzeile gibt. ODDSET gibt an, weder den Einsatz noch den Gewinn der Spielenden mit einem Steuerabzug zu belegen; Gewinne würden auf den kompletten Einsatz ohne jeden Abzug ausbezahlt. Winamax wirbt auf seiner Website mit dem Slogan „0% Wettsteuer und die besten Quoten“. Ein solcher Satz ist eine Zusage über die Rechnung und keine über die Quote – die „besten Quoten“ desselben Satzes sind eine separate Behauptung, die an einem einzigen Markt überprüfbar wäre und an keiner Werbeseite.
Warum zwei Buchmacher mit derselben Steuer zu unterschiedlichen Preisen kommen
Weil jeder die Last anders verteilt, und weil die Verteilung den Spielraum bestimmt, den ein Haus für sich reklamiert.
Wer die Steuer aus dem Gewinn nimmt, verlegt sie auf den Teil der Wette, der nur im Gewinnfall entsteht. Für den Wettenden bedeutet das: Verlustwetten sind unbesteuert, Gewinnwetten sind überdurchschnittlich belastet. Strukturell wird damit die Wette ein Stück stärker zu dem, was sie ohnehin ist – ein Geschäft auf ein Ereignis, das meistens nicht eintritt. Wer oft gewinnt, zahlt diesen Weg; wer selten gewinnt, zahlt ihn fast nie. Das ist keine Unfairness, aber es ist eine Verteilung, die einen spitz rechnenden Spieler härter trifft als einen Gelegenheitsspieler mit denselben Einsätzen.
Wer die Quote absenkt, verteilt die Last auf jede Wette gleich, gewonnen wie verloren. Wer den Einsatz aufstockt und die Steuer daneben ausweist, macht sie sichtbar und lässt den Preis unberührt. Die drei Wege sind nicht gleich teuer – sie sind nur gleich hoch, wenn man sie über eine sehr große Zahl von Wetten mittelt. In der einzelnen Wette unterscheiden sie sich deutlich, und zwar zuungunsten desjenigen, der oft gewinnt.
Ein weiteres Kriterium ist der Quotenschlüssel der betroffenen Märkte. Der Abschlag von 5,3 % ist ein Aufschlag auf die Marge, der überall dazukommt, wo er greift. Ist die Marge eines Marktes schon hoch, wird der Aufschlag auf einen breiten Sockel gelegt; ist sie niedrig, fällt er relativ stärker auf. Ein Abschlag auf der Quote verteuert eine ohnehin schmale Marge mehr, als es der gleiche Abschlag auf einem breiten Markt täte. Wie viel ein Haus an einem Markt zurückgibt, ist von Haus zu Haus verschieden und wechselt mit dem Wettbewerb; aus derselben Steuerlast folgen deshalb keine gleichen Preise. Zu den konkreten Quotenschlüsseln der hier besprochenen Anbieter liegen an dieser Stelle keine Zahlen vor, die sich auf einen bestimmten Markt und ein bestimmtes Datum beziehen ließen.
Und dann ist da noch die Bequemlichkeit. Ein Quotenabschlag verschwindet im Preis, ein Gewinnabzug taucht erst beim Gewinn auf, ein Ausweis im Wettschein steht da, wo niemand mehr hinsieht. Kein Anbieter wählt seine Methode zufällig; er wählt die, die am wenigsten Fragen auslöst. Wer eine Wette platziert, sollte wissen, nach welcher der drei er bezahlt – die Antwort steht in den Wettregeln oder den AGB, nicht auf der Startseite.
Was der Steuerabschlag auf eine einzelne Wette macht
Rechnen wir es durch. Nicht mit einer echten Quote eines Anbieters – die genannten Zahlen sind Hilfsgrößen, keine Angebote – sondern mit einer glatten Wette, damit die Struktur sichtbar wird.
Angenommen, jemand setzt 100 € auf eine Wette mit der Quote 2,00, und der Anbieter nimmt einen Quotenabschlag von 5,3 % vor. Der Abschlag wird multipliziert, nicht subtrahiert, weil er sich auf die Quote bezieht und nicht auf den Gewinn: 2,00 mal 0,947 ergibt 1,894. Eine Gewinnwette zahlt dann 189,40 € aus, der Reingewinn liegt bei 89,40 € statt bei 100 €. Der Unterschied zum vollen Auszahlungsbetrag beträgt 10,60 €, das sind 10,6 % des Reingewinns.
Dasselbe Kapital bei einem Anbieter, der den Gewinn kürzt. Bei 100 € Einsatz und Quote 2,00 beträgt der Bruttogewinn 200 €. Werden davon 5 % einbehalten, bleiben 190 € und damit ein Reingewinn von 90 €. Gegenüber der ungekürzten Quote von 2,00 fehlen also wieder etwa 10 € – 10 % des Reingewinns. Die beiden Verfahren liegen in diesem Beispiel rund einen Euro auseinander. Auf den Einsatz bezogen sind das etwa ein bis anderthalb Prozentpunkte.
Und der Slogan, der die Frage offenlässt. Wenn der Anbieter die Steuer vollständig trägt, zahlt er von den 100 € Einsatz rund 4,95 € an das Finanzamt und finanziert das aus der Marge. Bei einer Wette entspricht das 4,95 % des Einsatzes, bei einem vollen Buchmacherprogramm einem Betrag, der an jedem Werktag aus dem Haushalt des Veranstalters verschwindet. Kein Haus trägt ihn, ohne ihn irgendwo wieder einzunehmen. Sichtbar wird das an den Quoten.
Wo die Steuer automatisch der kleinere Posten ist
Wir nehmen die Steuer aus dem Zentrum und stellen sie dorthin, wo sie hingehört. Die Zahlen des Marktes tun das von selbst.
Im Jahr 2023 gingen die Steuereinnahmen aus Sportwetten in Deutschland gegenüber dem Vorjahr um 5,2 % auf 409 Millionen Euro zurück. Zehn Jahre zuvor, im Jahr 2013, hatten sie 189 Millionen Euro betragen; die Einnahmen von 2023 lagen damit 116,8 % höher als zehn Jahre zuvor. Das ist der Steuerfluss, aggregiert über die gesamte Branche – und zugleich der einzige Posten dieser Rechnung, der beim Finanzamt ankommt.
Dieselbe Quelle weist für 2023 rund 2,48 Milliarden Euro gesamte Glücksspielsteuereinnahmen aus, ein Minus von 3,6 % gegenüber dem Vorjahr. Davon stammten rund 1,77 Milliarden Euro, also 71 %, aus der Lotteriesteuer. Die Sportwettensteuer ist innerhalb der deutschen Glücksspielabgaben ein kleinerer Posten als ihr Ruf. Das sagt nichts über die einzelne Wette – dort ist sie spürbar –, aber es sagt etwas über die Lautstärke ihrer Vermarktung. Eine Steuer von ein paar Prozent je Einsatz rechtfertigt einen Werbesatz, den man auf jede Startseite schreiben kann.
Der Anbieter trägt das Steuerrisiko, die Rechnung aber fließt über seine Preise zurück. Deshalb gilt für den Vergleich: Ein Anbieter mit erklärter Übernahme ist nicht billiger, sondern höchstens deutlicher. Der einzige Datenpunkt, der über den Preis entscheidet, ist der Quotenschlüssel des Marktes, auf den jemand setzen will. Alles andere ist Verpackung.
Nachfragen, bevor die erste Wette läuft
Vier Dinge gehören auf jeden Fall in die Prüfung, bevor ein Konto eröffnet wird. Sie kosten zehn Minuten und verhindern die häufigsten Überraschungen.
Wer welche Steuermethode anwendet, steht in den Wettregeln. Ein Quotenabschlag findet sich als Formulierung „Abschlag auf die Quote“, ein Gewinnabzug als „Einbehalt vom Gewinn“ oder „vom Bruttogewinn“, ein Ausweis als Position im Wettschein. Fehlt eine solche Zeile vollständig, ist das ein Signal, aber kein Beweis – manche Häuser nennen die Steuer nur in einem Fußnotenabschnitt.
Die Zahlungsmethoden sind der zweite Punkt, und sie sind enger, als man denkt. Bei Sportwetten.de gehören Kundenkarte, PayPal, Sofortüberweisung über Trustly, Kreditkarte von Visa und Mastercard, Banküberweisung, Skrill und Aircash dazu; für alle ist „Keine“ Gebühr und Bearbeitung „Sofort“ angegeben. Der Mindestbetrag liegt bei Trustly, Skrill und Aircash bei 10,00 €. Einzahlungen über Dritte sind nicht gestattet. Wer mit dem Konto der Partnerin einzahlen will, kommt damit nicht durch – und das ist keine Marotte des Anbieters, sondern die Regelung nach § 6b Abs. 4 GlüStV, wonach nur von einem Zahlungskonto im eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut eingezahlt werden darf. Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Das ist der Grund, warum Krypto und anonymes Prepaid in der Erlaubnisliste fehlen.
Drittens die Auszahlung selbst. Bei bpremium hängen die Auszahlungsgebühren von der gewählten Zahlungsmethode ab; bei Banküberweisungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums fallen die regulären Inlandsgebühren der Banken an, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Wer eine Auszahlung erwartet, sollte vorher wissen, ob das Geld am Empfänger als voller Betrag ankommt. Nach § 6b Abs. 6 und 7 GlüStV liegen Kundengelder auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto, und bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt.
Und viertens die Quotenschwelle, unterhalb derer eine Wette gar nicht als Einzelwette möglich ist. Interwetten lässt Einzelwetten mit einer Quote unter 1,10 nicht zu; Tipps mit niedrigeren Quoten müssen als Kombi- oder Systemwetten gespielt werden. Solche Schwellen sind im Markt normal und stehen im Kleingedruckten. Sie sind auch der Grund, warum ein niedriger Mindestquotensatz in Bonusbedingungen – sofern ein Anbieter ihn nennt – einen erheblichen Teil des Sportwettenprogramms aus der Wertung herausnimmt.
Zehn Anbieter im Vergleich
Die Auswahl folgt nicht dem Geschmack, sondern einer harten Vorgabe: Auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder muss für die Sportwetten-Domain des Anbieters ein entsprechender Eintrag stehen. Diese Liste ist nach § 9 Abs. 8 GlüStV der einzige belastbare Nachweis einer deutschen Erlaubnis. Zum Stand vom 2. Oktober 2026 führt sie dreißig Einträge: 27 Inhaber mit einer Sportwettenerlaubnis, davon zwei zusätzlich für Pferdewetten, und drei Inhaber ausschließlich für Pferdewetten. Diese Auswahl ist keine Rangliste und keine Empfehlung, sondern der Satz an Häusern, über den sich überhaupt etwas Belastbares sagen lässt.
Was alle zehn gemeinsam haben: ein Sportwettenangebot unter deutscher Erlaubnis, ein Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV von 1.000 € je Kalendermonat als Standard, die Pflicht zur vollständigen Verifizierung nach § 6a GlüStV, die Anbindung an OASIS und LUGAS, das Verbot der Parallelspielteilnahme nach § 6h GlüStV und Zahlungen nur von einem eigenen Konto. Der Unterschied zwischen ihnen liegt in der Steuerbehandlung, im Umfang der Sportwetten-Erlaubnis und in den Betriebsdetails.
Eine Eigenheit der Whitelist sollte man kennen, weil sie jede Vergleichstabelle relativiert. Gelistet wird die Domain, nicht das Unternehmen. Für 888sport steht dort die 888 Germany Limited, für Betano die Betkick Sportsbetting Limited, für Tiptorro die Torro Tec Limited, für LeoVegas die LVSports Limited, für AdmiralBet die Greentube Betting Malta Limited, für bpremium die Ladbrokes (Deutschland) Limited, für NEO.bet die Greenvest Betting Limited, für Sportingbet die Sportingbet (Deutschland) Limited, für Sportwetten.de die NetX Betting Limited und für bwin die bwin (Deutschland) Limited. Ein Inhaber mit Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele hat damit noch lange keine für Sportwetten, und umgekehrt.
Wichtiger für die Frage dieses Abschnitts: Wenn eine Marke die Steuer selbst trägt, ist das eine Zusage aus ihrer eigenen Geschäftsordnung, ausdrückbar in einem Satz und jederzeit einseitig änderbar. Eine steuerliche Ausnahmestellung ist nicht Teil der Konzession und wird nirgends in der Erlaubnis geprüft. Wer sich auf ein „ohne Steuer“ verlässt, verlässt sich auf Unternehmenskommunikation.
| Sportwetten-Anbieter | Whitelist-Eintrag für das Sportwettenangebot | Betreiberin nach Whitelist-Eintrag | Erste Sportwetten-Erlaubnis |
|---|---|---|---|
| 888sport | erlaubt | 888 Germany Limited | 30.06.2021 |
| Betano | erlaubt | Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021 |
| Tiptorro | erlaubt | Torro Tec Limited | 30.06.2021 |
| LeoVegas | erlaubt | LVSports Limited | 21.10.2024 |
| AdmiralBet | erlaubt | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| bpremium | erlaubt | Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| NEO.bet | erlaubt | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
| Sportingbet | erlaubt | Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Sportwetten.de | erlaubt | NetX Betting Limited | 19.11.2020 |
| bwin | erlaubt | bwin (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
Das mittlere Datum dieser Spalte sagt mehr über den deutschen Markt als jede Marketingzeile. Der Startschuss fiel 2020 und 2021, als die Erlaubnisse nach dem neuen Staatsvertrag in Serie erteilt wurden; LeoVegas kam 2024 als Nachzügler hinzu. Die Whitelist selbst nennt dauerhaft nur ein Ausgabedatum und kein Enddatum, obwohl eine erste Erlaubnis nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre läuft. Wer auf einer Vergleichsseite ein Ablaufdatum findet, hat es nicht von der Behörde.
Die Whitelist enthält außerdem nur Domains mit .de-Endung. Ein .de-Domainname ist kein Nachweis einer Erlaubnis, sondern nur der Namensraum, in dem die Behörde die Inhaber einträgt. Der eigentliche Test bleibt die Suche in der Liste selbst.
Die Rechtslage: Erlaubnis, Steuerlast und kein Rückweg nach draußen
Der Veranstalter schuldet die Steuer. Der Wettende trifft die Entscheidung, bei wem er spielt. Zwischen diesen beiden Sätzen liegt inzwischen erheblicher juristischer Sprengstoff.
Zuständig für die Erlaubnisse ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale). Sie erteilt nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 27f Abs. 1 GlüStV die bundesweite Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet, sie überwacht und sie ahndet nach § 28a GlüStV. Die Steuer dagegen ist Sache des Finanzamts und nicht der Aufsicht. Zwei Behörden, zwei Zuständigkeiten, und keine von beiden prüft, ob die Werbung mit „ohne Steuer“ eingehalten wird.
Wer in Deutschland Sportwetten veranstalten will, braucht diese Erlaubnis. § 4 Abs. 1 GlüStV stellt das Angebot ohne Erlaubnis unter Strafe, und die Strafbarkeit trifft nicht nur den Veranstalter: Nach § 284 StGB kann das Veranstalten einer unerlaubten Glücksspielveranstaltung mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, die Werbung dafür mit bis zu einem Jahr, die Beteiligung nach § 285 StGB mit bis zu einem halben Jahr oder Geldstrafe. Ob einzelne Spielende in Deutschland tatsächlich verfolgt werden, ist nicht feststellbar – das ist weder ein Freibrief noch ein Grund zur Dramatisierung. Wer sich hier sicher fühlen will, sollte sich nicht auf die Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung verlassen.
Eine Erlaubnis aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat für den deutschen Markt keine Bedeutung. Sie schützt nicht vor dem Vorwurf des unerlaubten Glücksspiels und sie bindet den Anbieter an keines der deutschen Schutzkontrollsysteme. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder warnte am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten, unter anderem mit dem Namen Platincasino. Solche Warnungen erscheinen in unregelmäßigen Abständen und betreffen ganz unterschiedliche Anbieter. Sie einzuschätzen ist Aufgabe der Behörde, nicht dieses Textes.
Was auf einer Seite ohne deutsche Erlaubnis fehlt
Der Werbesatz klingt verlockend, weil er eine bestimmte Einschränkung aufhebt. Er sagt nichts über die Sicherheitsmerkmale, die mit dieser Einschränkung verbunden sind.
Wer offshore spielt, hat keinen Zugang zu OASIS als Sperrsystem, keine Meldung in die LUGAS Limitdatei, keinen Panikbutton mit sofortiger Wirkung und keine Insolvenzsicherung für das Guthaben. Es gibt kein Einzahlungslimit über alle Anbieter, dafür aber auch keine Sperre, die einen am Login hindert. Wer freiwillig eine Selbstsperre in OASIS hinterlegt hat, wird bei einem Anbieter ohne Anbindung nicht daran gehindert, dort weiterzuspielen. Das ist der einzige Mechanismus, der eine Sperre geräteübergreifend wirken lässt.
Hinzu kommt die Besteuerung. Die Sportwettensteuer trifft auch Anbieter ohne deutsche Erlaubnis – sie ist keine Konzessionsgebühr, sondern eine Steuer auf den Einsatz. Dass eine Organisation Steuern abführt, ist deshalb kein Beleg dafür, dass sie in Deutschland erlaubt ist; die Steuerpflicht und die Erlaubnispflicht sind zwei getrennte Dinge mit zwei getrennten Behörden.
Was Rückzahlungsforderungen aus der deutschen Erlaubnis machen
Der Punkt, an dem es für unerlaubte Anbieter tatsächlich teuer werden kann, ist nicht die Steuer, sondern die Zivilsache.
Der Bundesgerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; in dem Verfahren verlangt der Kläger von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou hielt es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten – mit der Ausnahme, dass Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Schlussanträge sind Vorschläge. Sie verpflichten niemanden und entscheiden nichts.
In mehreren Fällen haben Zivilgerichte bereits Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt. Das ist keine Zusage für irgendeinen Einzelfall. Wer heute bei einem nicht erlaubten Anbieter verliert, hat eine offene Tür gesehen, aber keinen Schlüssel in der Hand. Der Klageweg kostet Geld, Zeit und Nerven, und der Ausgang hängt an Konstellationen, die im Voraus niemand kennt.
Vor diesem Hintergrund ist die deutsche Erlaubnis kein Bürokratieornament, sondern ein handfestes rechtliches Merkmal. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass ein Vertrag mit dem Anbieter überhaupt auf festem Boden steht, und sie ist die Voraussetzung dafür, dass OASIS und LUGAS greifen. Der Preis dafür ist eine Liste von Einschränkungen: 1.000 € Standardlimit, eingeschränkte Live-Märkte, vollständige Verifizierung, Zahlungen nur vom eigenen Konto.
Was erlaubt ist und was nicht – und was die Livewette darf
Die Erlaubnis erstreckt sich nicht auf das gesamte Angebot, das ein Buchmacher bewerben könnte. Sie erstreckt sich auf ein Sportwettprogramm, das die Behörde genehmigt hat.
Nach § 21 Abs. 1 GlüStV sind Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorkommnisse darin als Einzel- oder Kombinationswette erlaubt, und nur Wettarten, die die Behörde zugelassen hat, dürfen angeboten werden. Die Livewette ist nach § 21 Abs. 4 GlüStV während eines laufenden Ereignisses auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente in Sportarten beschränkt, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball ist zulässig, der nächste Satz im Tennis ebenso; der nächste Punkt im Tennis und der nächste Korb im Basketball sind es nicht. Für Live-Wetten gibt es damit einen klar kleineren Markt als bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis.
Ausgeschlossen sind nach § 21 Abs. 1a GlüStV Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren, manipulationsträchtige Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Nach der Praxis der Behörde zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. Für E-Sport ist die Rechtslage eindeutig: Die Behörde stellt fest, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist. Ein lizenziertes E-Sport-Wetten gibt es in Deutschland nicht. Zu virtuellen Sportarten ist eine rechtliche Einordnung nicht getroffen – dazu steht hier nichts.
Zur Auszahlung: Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Ein Anbieter, der schneller auszahlt als das Ereignis dauert, tut das außerhalb der Regel. Und es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für den Einsatz je Wette; wer von einer „Einsatzobergrenze“ liest, liest eine Hausregel oder eine Bonusbedingung.
Werbung und Bonus: wo die Steuerlichkeit nicht vorkommt
Wer für Sportwetten werben darf, ist im GlüStV geregelt, und die Antwort ist kürzer als die Werbelandschaft vermuten lässt: Nur Inhaber einer Erlaubnis dürfen für Sportwetten werben. Die Uhrzeitbeschränkung von 06:00 bis 21:00 Uhr aus § 5 Abs. 3 Satz 1 GlüStV betrifft virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele und gilt für Sportwetten nicht. Für Sportwetten verboten sind dagegen Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung im selben Kanal, Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären sowie Provisionen im Affiliate-Bereich, die sich nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz richten.
Und der Punkt, der in diesem Text am häufigsten aufkommt: Das GlüStV enthält keine Vorschrift, die einen Sportwettenbonus festsetzt oder begrenzt. Beträge, Umsatzbedingungen und Mindestquoten stammen ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Ob ein Bonus fair ist, beurteilt damit niemand von Amts wegen – man muss es selbst ausrechnen, und zwar bevor man ihn annimmt.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Reihenfolge und Auswahl folgen der Liste, nicht den Angeboten. Alle zehn Häuser stehen mit einer Sportwetten-Erlaubnis auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder zum Stand vom 2. Oktober 2026. Ein Ende dieser Erlaubnisse nennt die Liste nicht, und die Betreibergesellschaft steht jeweils neben dem Domainnamen.
888sport: eingetragene Domain, Konzern in Gibraltar
Hinter 888sport steht die 888 Germany Limited mit Sitz in Malta, eingetragen auf der Whitelist für die Sportwetten-Domain des Anbieters, mit einer ersten Sportwetten-Erlaubnis vom 30. Juni 2021 und einer Folgeerlaubnis vom 15. Dezember 2022. Die 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar ist die Holdinggesellschaft der 888-Gruppe; ihre Aktie ist seit September 2005 an der London Stock Exchange notiert.
Zu Steuerabschlag, Zahlungsgebühren oder einem Bonusmodell für den deutschen Markt nennt der Anbieter hier keine Position, über die sich ein Vergleich anstellen ließe. Was bleibt, ist das, was messbar ist: die Erlaubnis, das Ausgabedatum und die Folgeerlaubnis. Wer die Steuerfrage für sich klären will, findet die Antwort bei 888sport nur in den eigenen Wettregeln, und dort sollte sie vor der ersten Wette gelesen werden – nicht nach der ersten Auszahlung.
Zwischen zwei Häusern, die beide die Steuer tragen, entscheidet am Ende der Quotenschlüssel.
Betano: ein Lizenzhalter, der selbst Betreiber ist
Die Whitelist führt für die Sportwetten-Domain von Betano die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta, mit einer ersten Erlaubnis vom 19. Februar 2021 und einer Folgeerlaubnis vom 16. Dezember 2022. Das ist eine der kürzeren Karrieren in dieser Runde – und eine der saubersten, weil Betano wie die meisten Häuser dieser Liste die Erlaubnis auf dem eigenen Namen trägt.
Aussagen zu einer Steuerübernahme, zu Quotenabschlägen oder zu Zahlungsgebühren liegen für Betano nicht vor. Was das für die Bewertung heißt: Die steuerliche Behandlung ist eine Bedingung im Vertrag, und ein Vertrag wird nicht durch Werbung verbindlich, sondern durch die AGB. Wer bei Betano über die Steuerfrage streitet, sollte den Abschnitt zitieren können. Alle anderen Argumente haben keine Grundlage.
Kurz: Betreuungsdichte und Markttiefe sind bei Betano Sache des Angebots, nicht der Erlaubnis – die Erlaubnis ist seit 2021 durchgehend vorhanden.
Tiptorro: eine vergleichsweise junge Marke mit voller Konzession
Für Tiptorro steht auf der Whitelist die Torro Tec Limited mit Sitz in Malta, erlaubt für die Sportwetten-Domain des Anbieters, mit einer ersten Erlaubnis vom 30. Juni 2021 und einer Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022. Die Torro Tec Limited beschreibt sich selbst als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder – ein Satz, der in dieser Form zutrifft, solange der Eintrag besteht.
Zur Steuerbehandlung macht Tiptorro in den zugänglichen Angaben keine Aussage, die sich überprüfen ließe. Der Kostenvergleich verlagert sich damit auf die Quoten des Sportwettenprogramms. Wer im Bereich der Livewetten unterwegs ist, sollte sich vorher ansehen, wie viele Märkte der Anbieter dort öffnet, ohne selbstverwaltete Steuerpolitik in die Rechnung einzubeziehen.
LeoVegas: später dazugekommen, mit zwei getrennten Erlaubnissen
Die Whitelist führt für LeoVegas die LVSports Limited als Betreiberin, mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21.10.2024 und für virtuelle Automatenspiele seit dem 27.02.2023. Das ist in dieser Runde der jüngste Sportwetten-Eintrag. Die beiden Daten stehen getrennt, weil sie zwei verschiedene Erlaubnisse abbilden, und nur die erste betrifft das Sportwettenangebot.
LeoVegas ist der Anbieter, bei dem die Begriffe Erlaubnis und Angebot am wenigsten deckungsgleich sind. Ein Haus mit einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele investiert in ein anderes Produkt als eines mit einer reinen Sportwetten-Erlaubnis. Ob das den Sportwettenbereich schmaler macht, entscheidet das Angebot. Für die Steuerfrage gilt dasselbe wie bei allen übrigen Häusern: Sie steht in den AGB und nicht auf der Startseite.
AdmiralBet: etabliert, mit mehreren Folgeerlaubnissen
Auf der Whitelist steht für AdmiralBet die Greentube Betting Malta Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele auf der Casino-Domain besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022.
Die Aufeinanderfolge von zwei Folgeerlaubnissen binnen zwei Jahren zeigt einen Betrieb, der sein Programm mehrfach angepasst hat. Das ist bei keinem Anbieter automatisch ein Vorteil: Jede Erlaubnisänderung ist ein Vorgang zwischen dem Haus und der Behörde, über dessen Inhalt die Whitelist nichts mitteilt. Wer eine Aussage über AdmiralBet treffen will, trifft sie über den Sportwettenbereich – nicht über die Casino-Erlaubnis, die eine andere ist.
Das Bemerkenswerte an diesem Eintrag ist die Trennung selbst: Zwei Domains, zwei Produkte, zwei Rechtsrahmen mit unterschiedlichen Limitregeln.
bpremium: Auszahlungsgebühren hängen an der Methode
Für bpremium führt die Whitelist die Ladbrokes (Deutschland) Limited als Betreiberin (Erlaubnis seit 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022). Der Sitz liegt in Malta.
Ein Punkt, den ein Wettender an diesem Anbieter tatsächlich nachprüfen kann, ist die Auszahlung. Bei bpremium hängen die Auszahlungsgebühren von der gewählten Zahlungsmethode ab; bei Banküberweisungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums fallen die regulären Inlandsgebühren der Banken an, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Das ist die Art Bedingung, die eine Wette nicht teurer macht, aber eine Gewinnabholung unlustig machen kann – eine Überweisung kann dauern, und wer das Kleingedruckte nicht liest, merkt es erst an der Abbuchung.
Eine große Auszahlung wird nicht von einem Quotenabschlag geschmälert, sondern von der Bank am anderen Ende. Für alle, die ihr Geld über eine Überweisung erhalten, sind Transparenz und Geschwindigkeit des Zahlungswegs damit das entscheidende Kriterium.
NEO.bet: gleiches Startdatum wie die Mehrheit
Für NEO.bet steht auf der Whitelist die Greenvest Betting Limited als Betreiberin (Erlaubnis seit 09.10.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022). Das Startdatum teilt der Anbieter mit vier weiteren Häusern dieser Runde.
Zu einem möglichen Steuerabschlag, zu Abzügen vom Gewinn oder zu Quotenpolitik liegen für NEO.bet keine Angaben vor, die sich gegenprüfen ließen. Wer die Entscheidung an einer Zahl festmachen will, bleibt also auf die Quoten und auf die Quotenregel selbst angewiesen. Letztere steht in den AGB und ist der einzige Ort, an dem eine Steuerübernahme überhaupt verbindlich formuliert sein kann.
Und weil die Whitelist keine Rangfolge ist: Markentreue und Bewertungen anderer Seiten sind keine Vergleichsgrößen. Ein Preis ist es.
Sportingbet: fünf Prozent, aber wovon
Sportingbet führt in seinen Wettregeln eine Steuer von 5 % des Wetteinsatzes nach § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes auf und behält bei gewonnenen Wetten zusätzlich 5 % des Bruttogewinns ein. Der Bruttogewinn ist der Einsatz multipliziert mit der Quote. Beides steht im selben Dokument, und beide Zahlen sind unterschiedlich.
Was das kontrolliert, ist die Bezugsgröße. Wer 100 € auf eine Quote von 2,00 setzt und gewinnt, hat einen Bruttogewinn von 200 €, davon 10 € Abzug. Auf den Einsatz bezogen sind das 10 %, nicht 5 %. Der Wert dieser Transparenz ist, dass das Kleingedruckte überhaupt eine Zahl nennt – und der Preis dafür, dass die Zahl an der falschen Stelle stehen kann.
Der Betreiber ist die Sportingbet (Deutschland) Limited mit einer Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 21.12.2022. Wer die volle Rechnung will, muss beide Sätze dieses Absatzes in die Rechnung einsetzen – die Worte allein genügen nicht.
Sportwetten.de: sieben Zahlungswege, kein Bargeld
Für Sportwetten.de listet die GGL-Whitelist die NetX Betting Limited als Betreiberin (Erlaubnis seit 19.11.2020, Folgeerlaubnis 16.12.2022).
Auffällig ist an diesem Anbieter der Zahlungsbereich. Als Zahlungsmethoden führt Sportwetten.de Kundenkarte, PayPal, Sofortüberweisung über Trustly, Kreditkarte von Visa und Mastercard, Banküberweisung, Skrill und Aircash. Für alle ist keine Gebühr und Bearbeitung „Sofort“ angegeben; der Mindestbetrag liegt bei Trustly, Skrill und Aircash bei 10,00 €. Einzahlungen über Dritte sind nicht gestattet. Wer aus dem Ausland kommt oder ein Konto bei einer anderen Person nutzt, wird hier nicht weiterkommen – das ist die Regel nach § 6b Abs. 4 GlüStV, nicht eine Vorliebe des Veranstalters.
Sieben Wege klingen nach Wahlfreiheit. In der Praxis bleibt davon die Wahl eines Kontos auf den eigenen Namen übrig. Genau hier endet die Bequemlichkeit, die man sich vorher versprochen hat.
bwin: gleiche Grundkonstruktion, eigene Domain
Für bwin steht auf der Whitelist die bwin (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta (Erlaubnis seit 09.10.2020, Folgeerlaubnis 23.12.2022).
Der Eintrag ist einer von mehreren in dieser Runde mit dem Ausgabedatum 09.10.2020. Das beschreibt den Tag, an dem der Markt nach dem neuen Staatsvertrag in größerem Umfang öffnete, und es beschreibt nichts, was einen Anbieter von einem anderen unterscheidet. Wer nach einem Merkmal sucht, es steht nicht in dieser Spalte.
Was an bwin konkret messbar ist: die Erlaubnis, der Betreiber und die Domain. Alles darüber hinaus – Steuerpolitik, Zahlungsgebühren, Bonusregeln – steht in den Bedingungen des Anbieters und nicht auf der Whitelist, und dort gehört es auch hin. Das ist unromantisch, aber es ist die einzige Auskunft, die hält.
Warum die Whitelist das einzige belastbare Merkmal bleibt
Wer aus diesem Vergleich eine Kaufanleitung machen will, sucht in der falschen Datei. Es gibt keine Rangliste, die sich aus der Erlaubnis ableiten ließe: Alle zehn genannten Anbieter haben einen Eintrag für ihr Sportwettenangebot, also hat keiner einen Vorteil durch die Erlaubnis allein. Der einzige Ort, an dem ein Vorteil entsteht, ist die Rechnung, die ein Wettender selbst aufmachen muss.
Was übrig bleibt, sind drei Prüfschritte, die in keinem Werbetext eines Anbieters stehen und in fünf Minuten erledigt sind. Erstens: Steht eine Steuerklausel in den Wettregeln oder den AGB, und welche Bezugsgröße nennt sie – Quote, Einsatz oder Bruttogewinn? Zweitens: Welche Zahlungsmethoden sind erlaubt, und kostet die Auszahlung Geld oder Zeit? Drittens: Wie hoch ist der Quotenschlüssel in dem Markt, auf den tatsächlich gesetzt werden soll?
Diese drei Punkte sind nicht dieselbe Sache wie Spielerschutz. Sie machen einen Anbieter nicht sicher und eine Wette nicht besser. Aber sie sind der einzige Teil des Angebots, den ein Wettender vorher kontrollieren kann, und deshalb sind sie die einzige Rangfolge, die eine Seite wie diese überhaupt liefern kann.
Das Fazit für die Steuerfrage selbst fällt unromantisch aus. Eine Steuer von 5,3 % der Bemessungsgrundlage ist ein Betriebskostenposten, der in die Preisgestaltung einfließt. Ein Anbieter, der sie aus seinem Haushalt zahlt, wird das an anderer Stelle wieder einnehmen – in der Quote. Ein Anbieter, der sie abschlägt, tut das sichtbarer, aber nicht günstiger. Und die Steuermethode, die ein Haus wählt, ist weiterhin seine Entscheidung und nicht die eines Wettenden.
Häufige Fragen zur Sportwettensteuer
Wie hoch ist die Sportwettensteuer in Deutschland, und worauf wird sie berechnet?
Der Satz beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage nach §§ 17, 18 RennwLottG; sie ist der Einsatz abzüglich der Steuer selbst. Bezieht man die Steuer auf den Einsatz, den ein Wettender zahlt, sind es 5,35 %. Bezieht man sie auf den Betrag, der von der Bemessungsgrundlage inklusive Steuer übrig bleibt, sind es rund 4,7 %.
Wer schuldet die Sportwettensteuer, der Anbieter oder die Spielenden?
Schuldner ist nach § 19 RennwLottG der Veranstalter der Wette. Der Wettende ist nicht Steuerschuldner, kann aber wirtschaftlich belastet werden, weil die Weitergabe an ihn eine Entscheidung des Veranstalters ist. Erhebung und Aufsicht liegen beim Finanzamt, nicht bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
Was bedeutet die Werbung mit „0 % Wettsteuer“ für Quote und Auszahlung?
Sie sagt aus, dass der Anbieter die Steuer selbst trägt. Lies sie in den Wettregeln oder AGB nach, sonst bleibt es ein Werbesatz. Trägt ein Haus die Steuer, wird sie über die Quotengestaltung wieder eingenommen. Ein Vergleich lohnt sich also nicht über den Satz, sondern über den Quotenschlüssel der Wettart, die gespielt wird.
Wie wird ein Gewinn berechnet, wenn der Anbieter einen Quotenabschlag von 5,3 % vornimmt?
Bei 100 € Einsatz und Quote 2,00 mit einem Abschlag von 5,3 % ergibt sich eine gewertete Quote von 1,894; die Auszahlung beträgt 189,40 €, der Reingewinn 89,40 €. Ohne Abschlag wären es 200 € Auszahlung und 100 € Reingewinn. Der Abzug beläuft sich also auf knapp elf Euro.
Warum bieten manche Seiten Wetten ohne Steuer an, und was fehlt dort?
Weil eine Erlaubnis in Curaçao, Anjouan oder Malta für den deutschen Markt keine Geltung hat und dort kein Einzahlungslimit über alle Anbieter, keine Anbindung an OASIS und LUGAS und keine Insolvenzsicherung für Kundengelder bestehen. Die deutsche Steuerpflicht kann trotzdem greifen, denn sie ist keine Konzessionsgebühr.
Seit wann wird die Sportwettensteuer in Deutschland erhoben?
Seit dem 1. Juli 2012. Die Einnahmen aus dieser Steuer betrugen im Jahr 2023 rund 409 Millionen Euro, ein Rückgang von 5,2 % gegenüber dem Vorjahr. Zehn Jahre zuvor, 2013, waren es 189 Millionen Euro gewesen.
Jetzt bleibt noch die Frage, ob sich das Warten auf bessere Quoten lohnt. Manchmal lohnt es sich. Aber nicht immer und nicht für jeden.
Lizenz – Sportwetten in Deutschland
Inhalt erstellt vom Team «Sportwetten in Deutschland»
